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Pflege-WGs

Wohngemeinschaften sind eine moderne Wohnform, in der 12 Bewohner*innen weitestgehend autark organisiert sind. Mit dem Ziel, möglichst viele Elemente des häuslichen Alltags in das Einrichtungsleben zu integrieren und diese nach dem ambulanten Prinzip zu organisieren. Das Konzept folgt der Vorstellung, dass jeder Mensch seinen ganz persönlichen Bedarf gestaltet und verantwortet. Das Leben steht im Vordergrund, die Pflege im Hintergrund.

Angebote auf einen Blick:

  • helle und barrierefreie Zimmer und Gemeinschaftsräume
  • Einbezug der Bewohner/innen
  • Anlehnung des Alltags an das häusliche Umfeld
  • Mitarbeit und Mithilfe von Angehörigen ist umfassend möglich
  • aktivierende und mobilisierende Betreuung
  • konstante Bezugspersonen
  • jahreszeitliche Feste und Feiern
  • Kulturangebote und Konzerte
  • Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen

 

Kosten Pflege-WGs Sonnenhöhe
Die Kosten in den Pflege-WGs variieren durch den individuellen Bedarf eines jeden einzelnen Bewohners. Insbesondere Art und Umfang von Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen können maßgeblichen Einfluss auf die monatlichen Gesamtkosten haben.

Pauschale Grundkosten Pflege-WGs Sonnenhöhe pro Monat gültig ab 01.06.2024

Wohnraum (Warmmiete) 765,07 €
Betreuungspauschale
2.489,00 €
Hauswirtschaftliche Sachkostenpauschale
428,00 €
Gesamtkosten pro Monat
3.682,07 €

Leistungen der Pflegeversicherung sind hier schon verrechnet.

Eine Aufnahme in unseren Pflege-WGs ist ab Pflegegrad 2 möglich. Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI, derzeit 214,00 € monatlich, ist eine zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dieser wird durch die Bewohner*innen direkt bei der Pflegekasse beantragt. Der Wohngruppenzuschlag wird zur Refinanzierung einer qualifizierten Koordinationskraft von den BewohnerInnen eingebracht.

Für die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes stehen derzeit folgende Pflegesachleistungsansprüche (ab 01.01.2024):

Pflegegrad 2 =    761,00 €
Pflegegrad 3 = 1.432,00 €
Pflegegrad 4 = 1.778,00 €
Pflegegrad 5 = 2.200,00 €

und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, derzeit 125,00 €, ist ebenso eine Leistung der Pflegekasse und wird monatlich zur Refinanzierung der Alltagsbegleitungen in Rechnung gestellt.

 

Zum Kontaktformular

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sabine Killig
Beratung / Aufnahme
sabine.killig@st-raphael.de
Tel. 07651 499 632

Katja Thoma
Teamleitung WG 1
sonnenhoehe@st-raphael.de
Tel. 07652 917 950 100

Alexa Hog
Teamleitung WG 2
sonnenhoehe@st-raphael.de
Tel. 07652 917 950 200