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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, wieder neue Kraft zu schöpfen und sich von täglichen Anspannungen und Anstrengungen zu erholen, die Pflege und Betreuung von Angehörigen häufig bedeuten. Ob Urlaub zu nehmen, eine Kur zu machen, Krankheitszeiten zu überbrücken oder um einfach eine Auszeit zu nehmen, ist das Angebot der Kurzzeitpflege gedacht. Zudem können Menschen mit Unterstützungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt gesundheitlich stabilisiert und auf die Rückkehr nach Hause vorbereitet werden.
Sie wohnen in einem Einzelzimmer mit eigenem Bad (Dusche, WC). Ein erfahrenes Pflege- und Betreuungsteam kümmert sich rund um die Uhr um Sie. Der Unterbringungszeitraum kann individuell abgesprochen werden. Ein vielfältiges Beschäftigungs-, Betreuungs- und Kulturangebot steht Ihnen zur Verfügung. Rehabilitative Unterstützung und Hilfsmittelberatung erhalten Sie bei entsprechender ärztlicher Verordnung über unsere Praxis für Ergotherapie. Für Kurzzeitpflege haben wir ganzjährig zwei Pflegeplätze reserviert. Bei Bedarf können zeitweise zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Durch eine frühzeitige Reservierung sichern Sie sich Ihren Wunschtermin. Unsere Kurzzeitpflege ist ein von allen Pflegekassen anerkanntes Angebot mit entsprechender Vergütungsvereinbarung.

Mahlzeiten
Mit unserem eigenen engagierten Küchenteam stellen wir alle Mahlzeiten selbst her. Nach Möglichkeit verwenden wir frische, saisonale und regionale Zutaten. Aus wirtschaftlicher Notwendigkeit kommen auch bereits vorverarbeitete Produkte zum Einsatz. Somit ist es uns möglich, eine abwechslungsreiche Vollverpflegung unserer Bewohner*innen zu gewährleisten.

Hier als Beispiel der Menüplan einer Woche.

Preise Kurzzeitpflege
Menschlichkeit und Zuwendung können nicht in Geld gemessen werden. Für Ihre fachkompetente Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung entstehen jedoch Kosten. Mit dieser Preisinformation geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich die Kosten für unsere Leistungen zusammensetzen. Unsere Kurzzeitpflegentgelte, die so genannten Tagessätze, sind mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis) vertraglich vereinbart. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Unter Pflegekosten sind alle Hilfen zu verstehen, die Sie eventuell bei der Körperpflege, Essensaufnahme, Betreuung und Begleitung, Hilfestellungen zur Mobilität und bei medizinischen Leistungen (Behandlungspflege), wie z. B. Blutdruck, Blutzucker messen oder Medikamenteneinnahme, benötigen. Entsprechend dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit sind sie in fünf Pflegegrade gestaffelt, wobei wir erst ab Pflegegrad 2 aufnehmen können. Mit Beeinträchtigung ist im Folgenden immer jene der Selbständigkeit und individuellen Fähigkeiten gemeint:

Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit Sonderversorgung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Leistungen des Wohnens (Miete), einschließlich der Wasser- und Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) und der Zimmer- und Gebäudereinigung. In diesem Betrag sind auch die Kosten für alle Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten enthalten und auch die Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser.

Als dritter Bestandteil zählen zu den Heimkosten noch die Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, Renovierungen und Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind. Hier sehen Sie eine Aufstellung der täglichen und monatlichen Heimkosten. Sie sind nach der Zusammensetzung der oben erläuterten Bestandteile und nach Pflegegrad gegliedert.

Kurzzeitpflegekosten pro Tag* gültig ab 01.01.2025

Pflegegrad Pflegekosten Unterkunft u. Verpflegung Investitionskosten Gesamtgeld pro Tag
Pflegegrad 2 103,23 € 34,40 € 9,28 € 146,91 €
Pflegegrad 3 120,13 € 34,40 € 9,28 € 163,81 €
Pflegegrad 4 137,75 € 34,40 € 9,28 € 181,43 €
Pflegegrad 5 145,67 € 34,40 € 9,28 € 189,35 €

*in Pflegegrad 1 ist eine Kurzzeitpflege nicht möglich

Wenn Sie eine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegegrade 2-5 haben, übernimmt Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen. Dieser Anspruch ist auf 56 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen (einschl. der Aufwendungen der sozialen Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege) bis zum Gesamtbetrag von 1.854 € im Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge aus der Verhinderungspflege können ebenfalls für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat nach dem Gesetzgeber keinen Anspruch auf Zuzahlung über den Entlastungsbetrag (131,00 €) hinaus.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Kosten, wenn Sie den vollen Zeitraum von 28 Tagen in Anspruch nehmen wollen. Natürlich können Sie mit uns auch kürzere oder längere Kurzzeitpflegeaufenthalte vereinbaren:

Kurzzeitpflegekosten pro Monat* gültig ab 01.01.2025

Pflegegrad Heimentgelt gesamt Anteil der Pflegekassen verbleibender Eigenanteil
Pflegegrad 2 4.113,48 € – 1.854,00 € 2.259,48 €
Pflegegrad 3 4.586,68 € – 1.854,00 € 2.732,68 €
Pflegegrad 4 5.080,04 € – 1.854,00 € 3.226,04 €
Pflegegrad 5 5.301,80 € – 1.854,00 € 3.447,80 €

* in Pflegegrad 1 ist eine Kurzzeitpflege nicht möglich

 

Zum Anmeldeformular

Ihre Ansprechpartner

Sabine Killig
Beratung / Aufnahme
sabine.killig@st-raphael.de
Tel. 07651 499 632

Tobias Schwab
Pflegedienstleitung stationär
tobias.schwab@st-raphael.de
Tel. 07651 499 560