Stationäre Pflege
Wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenzen stößt, kann der Umzug in ein Pflegeheim die richtige Alternative sein. Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter*innen betreuen und pflegen nach modernsten wissenschaftlichen Standards. Zugleich legen wir auf Individualität und Lebensgewohnheiten unserer Bewohner*innen größten Wert. Die Erhaltung von Eigenständigkeit und Lebensqualität sind uns dabei besonders wichtig. Vorhandene Ressourcen zu stärken und die Alltagskompetenz zu fördern, sind zentrale Elemente im täglichen Miteinander und Arbeitsalltag. Auch Grenzen gehören zur Pflege. Wo diese erreicht werden, machen wir dies transparent und tauschen uns mit Bewohner*innen und Angehörigen aus.
Wohnen
Sie wohnen in hellen, seniorengerechten Einzelzimmern. Diese sind mit eigenen Badezimmern ausgestattet. Die Zimmer können mit persönlichen Möbeln eingerichtet werden. Wir verfügen auch über wenige Doppelzimmerplätze, die in besonderen Konstellationen von Vorteil sein können. Beispielsweise für Ehe- oder Geschwisterpaare. Aufenthalts- und Gruppenwohnräume auf jeder Etage laden zum Verweilen ein und sind Treffpunkte zu den Mahlzeiten. Ein vielfältiges Beschäftigungs-, Betreuungs- und Kulturangebot steht Ihnen zur Verfügung. Zudem ist unser Café Raphael im Foyer der Einrichtung ein beliebter Treffpunkt. Unser großer Garten mit Teich lädt zum Verweilen oder Spaziergang ein.
Mahlzeiten
Mit unserem eigenen engagierten Küchenteam stellen wir alle Mahlzeiten selbst her. Nach Möglichkeit verwenden wir frische, saisonale und regionale Zutaten. Aus wirtschaftlicher Notwendigkeit kommen auch bereits vorverarbeitete Produkte zum Einsatz. Somit ist es uns möglich, eine abwechslungsreiche Vollverpflegung unserer Bewohner*innen zu gewährleisten.
Preise
Menschlichkeit und Zuwendung können nicht in Geld gemessen werden. Für Ihre fachkompetente Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung entstehen jedoch Kosten. Mit dieser Preisinformation geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich die vertraglich vereinbarten Kosten für unsere Leistungen zusammensetzen. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Unter Pflegekosten sind alle Hilfen zu verstehen, die Sie eventuell bei der Körperpflege, Essensaufnahme, Betreuung und Begleitung, Hilfestellungen zur Mobilität und bei medizinischen Leistungen (Behandlungspflege), wie z. B. Blutdruck, Blutzucker messen oder Medikamenteneinnahme, benötigen. Entsprechend dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit sind sie in fünf Pflegegrade gestaffelt, wobei wir erst ab Pflegegrad 2 aufnehmen können. Mit Beeinträchtigung ist im Folgenden immer jene der Selbständigkeit und individuellen Fähigkeiten gemeint:
Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit Sonderversorgung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Leistungen des Wohnens (Miete), einschließlich der Wasser- und Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) und der Zimmer- und Gebäudereinigung. In diesem Betrag sind zudem die Kosten für alle Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten enthalten und auch die Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser.
Als dritter Bestandteil zählen zu den Heimkosten noch die Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, Renovierungen und Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind. Hier sehen Sie eine Aufstellung der täglichen und monatlichen Heimkosten.
Pflegeheimkosten pro Tag* gültig ab 01.04.2024
Pflegegrad | Pflegekosten | Unterkunft u. Verpflegung | Investitionskosten | Gesamtgeld pro Tag |
Pflegegrad 2 | 104,89 € | 34,40 € | 9,28 € | 148,57 € |
Pflegegrad 3 | 121,06 € | 34,40 € | 9,28 € | 164,74 € |
Pflegegrad 4 | 137,93 € | 34,40 € | 9,28 € | 181,61 € |
Pflegegrad 5 | 145,49 € | 34,40 € | 9,28 € | 189,17 € |
* in Pflegegrad 1 ist eine Heimaufnahme nicht möglich
Pflegeheimkosten pro Monat (30,42 Tage)* gültig ab 01.04.2024
Pflegegrad | Heimentgelt gesamt | Anteil der Pflegekassen | verbleibender Eigenanteil |
Pflegegrad 2 | 4.519,50 € | -770,00 € | 3.749,50 € |
Pflegegrad 3 | 5.011,39 € | -1.262,00 € | 3.749,39 € |
Pflegegrad 4 | 5.524,58 € | -1.775,00 € | 3.749,58 € |
Pflegegrad 5 | 5.754,55 € | -2.005,00 € | 3.749,55 € |
* in Pflegegrad 1 ist eine Heimaufnahme nicht möglich
Seit dem 1. Januar 2022 verringert sich Ihr bisheriger Anteil an den Pflegekosten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in einem Pflegeheim.
Ab dem 01.04.2024 gilt folgender Leistungszuschlag:
Pflegegrad | Leistungszuschlag bis 12 Monate (15 %) |
Leistungszuschlag 13-24 Monate (30 %) |
Leistungszuschlag 25-36 Monate (50 %) |
Leistungszuschlag > 36 Monate (75 %) |
Pflegegrad 2 | 363,11 € | 726,23 € | 1.210,38 € | 1.815,56 € |
Pflegegrad 3 | 363,10 € | 726,20 € | 1.210,33 € | 1.815,49 € |
Pflegegrad 4 | 363,12 € | 726,25 € | 1.210,42 € | 1.815,62 € |
Pflegegrad 5 | 363,12 € | 726,24 € | 1.210,41 € | 1.815,61 € |
In Pflegegrad 1 eingestufte Personen werden vom Gesetzgeber als nicht geeignet für das Wohnen in einer stationären Einrichtung eingeschätzt.
Dies bedeutet, dass es als Träger einer stationären Einrichtung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, Interessenten mit entsprechenden Pflegegrad aufzunehmen. Wie hier die Entwicklung in der Praxis erfolgt, bleibt abzuwarten. Ausnahmen sind grundsätzlich in Einzelfällen möglich. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.
Ihr*e Ansprechpartner*innen
Tobias Schwab
Pflegedienstleitung stationär
tobias.schwab@st-raphael.de
Tel. 07651 499 560
Stefanie Langer
Wohnbereichsleitung I (1.+2. Stock)
stefanie.langer@st-raphael.de
Tel. 07651 499 150
Christine Löffler
Wohnbereichsleitung II (3.+4. Stock)
christine.loeffler@st-raphael.de
Tel. 07651 499 450