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Tagespflege

Die Tagespflege ist ein Unterstützungsangebot zur Entlastung sorgender Angehöriger und ermöglicht auch bei bestehendem Betreuungs- und Pflegebedarf der betreuungsbedürftigen Person den Verbleib im eigenen Zuhause. Die Verbindung aus Verbleib in der gewohnten Umgebung und der tagsüber garantierten ständigen Pflege und Betreuung in geselliger Gemeinschaft ist ein wichtiger Baustein in der Versorgung älterer Menschen. Folgende Angebote halten wir für unsere Tagesgäste bereit.

  • Holen und Bringen durch eigenen Fahrdienst ab / bis Zuhause
  • Mitbestimmung des Tagesablaufs
  • Verschiedene Angebote zu Unterstützung und Förderung eigener Fähigkeiten und Ressourcen
  • Ruhe und Entspannung in speziellen Räumlichkeiten
  • Begleitete Spaziergänge in die Umgebung
  • Großer Garten und Terrassen
  • Hohe fachliche Expertise in Pflege und Betreuung
  • Zertifiziert für besonderes Demenzkonzept nach Prof. Erwin Böhm
  • Regelmäßige Beratungsgespräche
  • Angehörigenarbeit

Preise für Tagespflege
Menschlichkeit und Zuwendung können nicht in Geld gemessen werden. Für Ihre fachkompetente Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung entstehen jedoch Kosten. Mit dieser Preisinformation geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich die Kosten für unsere Leistungen zusammensetzen. Unsere Tagespflegeentgelte, die so genannten Tagessätze, sind mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis) vertraglich vereinbart. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Unter Pflegekosten sind alle Hilfen zu verstehen, die Sie eventuell bei der Körperpflege, Essensaufnahme, Betreuung und Begleitung, Hilfestellungen zur Mobilität und bei medizinischen Leistungen (Behandlungspflege), wie z. B. Blutdruck, Blutzucker messen oder Medikamenteneinnahme, benötigen. Entsprechend dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit sind sie in fünf Pflegegrade gestaffelt. Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad wird täglich ein einheitlicher Tagessatz berechnet. Mit Beeinträchtigung ist im Folgenden immer jene der Selbständigkeit und individuellen Fähigkeitengemeint:

Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit Sonderversorgung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Leistungen des Wohnens (Miete), sowie die Nutzung des Aufenthaltsraumes, der Ruheräume, des Pflegebades, Gymnastikraumes einschließlich der Wasser- und Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) und der Zimmer- und Gebäudereinigung. In diesem Betrag sind auch die Kosten für Frühstück, Mittagessen und die Zwischenmahlzeiten enthalten und auch die Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser.

Als dritter Bestandteil zählen zu den Tagespflegekosten noch die Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, Renovierungen und Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind. Hier sehen Sie eine Aufstellung der täglichen und monatlichen Tagespflegekosten. Sie sind nach der Zusammensetzung der oben erläuterten Bestandteile und nach Pflegegrad gegliedert.

 

Tagespflegekosten pro Tag gültig ab 01.04.2024

Pflegegrad Pflegekosten Unterkunft u. Verpflegung Investitionskosten Gesamtgeld pro Tag
Pflegegrad 1 102,90 € 18,00 € 6,80 € 127,70 €
Pflegegrad 2 102,90 € 18,00 € 6,80 € 127,70 €
Pflegegrad 3 102,90 € 18,00 € 6,80 € 127,70 €
Pflegegrad 4 102,90 € 18,00 € 6,80 € 127,70 €
Pflegegrad 5 102,90 € 18,00 € 6,80 € 127,70 €

Für Tagesgäste die noch keine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst ihres Pflegegrades haben berechnen wir den Tagessatz des Pflegegrades 2.

Wenn Sie bereits eine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegegrade (MD) haben, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen (einschließlich Fahrdienst) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Zurzeit sind das im:

Pflegegrad 1= 125,00 € im Monat
Pflegegrad 2= 689,00 € im Monat
Pflegegrad 3= 1.298,00 € im Monat
Pflegegrad 4= 1.612,00 € im Monat
Pflegegrad 5= 1.995,00 € im Monat
Fahrdienst
Um Tagesgäste und Angehörige zu entlasten, bieten wir einen Fahrdienst an. Auf Wunsch wird der Tagesgast morgens vor der eigenen Wohnung abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Die Kosten dieses Fahrdienstes sind nach der Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Tagespflegeeinrichtung gestaffelt.

bis 3 km = 2,00 Euro pro Tag
über 3 bis 7 km = 3,95 Euro pro Tag
über 7 bis 11 km = 6,00 Euro pro Tag
über 11 km = 7,95 Euro pro Tag

Hinweis: Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern berechnen wir einen Zuschlag von 3,95 Euro pro Tag. Diese Preise sind gültig ab 01.04.2024.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ulrika D’Antino
Tagespflegeleitung
ulrika.dantino@st-raphael.de
Tel. 07651 499 7600

Heidi Brenner
Stellvertretung Tagespflegeleitung
heidi.brenner@st-raphael.de
Tel. 07651 499 7600